Die Organe unserer Genossenschaft
Gemäß § 19 ihrer Satzung gliedert sich die demokratische Struktur der Genossenschaft in folgende Organe:
Vertreterversammlung
Vertritt die Meinung aller Mitglieder (bei mehr als 1.500 Mitgliedern) und sie entscheidet gemeinsam in Angelegenheiten der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Die Aufgaben der Vertreterversammlung sind u. a. die Wahl des Aufsichtsrates und die Feststellung des Jahresabschlusses.
Den Vertretern haben der Aufsichtsrat und der Vorstand mindestens einmal jährlich Rechenschaft abzulegen.
Vorstand
Führt die Geschäfte der Genossenschaft unter eigener Verantwortung nach den gesetzlichen Grundsätzen.
Carsta Göring
kaufmännischer
Bereich
Frank Wessel
technischer
Bereich
Aufsichtsrat
Berät den Vorstand, entscheidet über seine Zusammensetzung und überwacht die Geschäftsführung.