Die Mitgliedschaft
Vorteile der Mitgliedschaft
Unsere Genossenschaft versorgt die Mitglieder mit preisgünstigen Wohnungen und gewährt ein lebenslanges Wohnrecht.
Die Mitglieder sind gleichzeitig Wohnungsnutzer und Kapitalgeber der Genossenschaft.
Sie sind damit Miteigentümer unserer Genossenschaft und also „Mieter im eigenen Haus“.
Wie werde ich Genossenschaftsmitglied?
Die Mitgliedschaft als Voraussetzung, um die Vorteile des genossenschaftlichen Wohnens zu erhalten, können natürliche Personen erwerben.
Dazu bedarf es einer vom Bewerber abzugebenden Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft.
Eintrittsgeld
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 55,00 € zu zahlen.
Wie steht es mit den Geschäftsanteilen?
Sie sind die Kapitalbeteiligung des Mitgliedes an der Genossenschaft, durch die es zum Miteigentümer wird und die seine gleichberechtigte Mitbestimmung sichert.
Ein Geschäftsanteil beträgt 155,00 €.
Mitglieder, denen eine Wohnung überlassen wird, zahlen weitere Geschäftsanteile, deren Staffelung sich nach der Größe und Art der Wohnung richtet.
Bei Austritt aus der Genossenschaft werden die Geschäftsanteile unter Einhaltung der Kündigungsfrist zurückgezahlt.
(Die detaillierten Bestimmungen können in der Satzung im Einzelnen nachgelesen werden.)