WAHLAUFRUF
Gemäß Satzung § 23 der WBG „Aufbau“ Strausberg eG sind die
Aufsichtsratsmitglieder, deren Amtszeit endet, durch Neuwahl zu ersetzen.
Für die Besetzung des Aufsichtsrates bittet der Vorstand um
Kandidatenvorschläge.
Der/die Kandidat(in) muss persönlich Mitglied der Genossenschaft sein.
Das Vorschlagsrecht kann wahrgenommen werden durch:
• den/die Bewerber(in) selbst,
• einzelne oder mehrere Genossenschaftsmitglieder,
• den Aufsichtsrat,
• den Wahlvorstand
Der/die Kandidat(in) sollte bereit sein, auf Anfrage über seine/ihre
Voraussetzungen und die Gründe seiner/ihrer Bewerbung Auskunft zu geben.
Die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates erfolgt auf der
Vertreterversammlung
am Dienstag, dem 3. Juni 2025.
Vorschläge für die Wahl sind bis Montag, den 12. Mai 2025 in der
Geschäftsstelle der WBG „Aufbau“ Strausberg eG einzureichen.
Strausberg, 11.04.2025
Carsta Göring Frank Wessel
Vorstand